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Brandschutzbeauftragter gemäß der vfdb-Richtlinie 12/09-01:
Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann sich aus einem oder mehreren der folgenden Gründe ableiten:
Wir stellen Ihnen einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten für den organisatorischen Brandschutz in Ihrem Betrieb.
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Wie erstellen Ihre Brandschutzordnung, MA-Info-Aushänge und Notfall-Ablaufpläne zu einem vorab
vereinbarten Preis.
Schildern Sie uns Ihren Bedarf und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
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