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Regale sind Betriebsmittel. Gemäß BetrSichV sind Betriebsmittel einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen.
Für ihren Betrieb, bzw. für den Lagerbetrieb muss nach § 3 BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, die für die weitere Vorgehensweise als Grundlage zu dienen hat.
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