© Andreas Sonntag Impressum | Datenschutz
Übersichtsplan:
Der Übersichtsplan ist "in Beziehung" zum Detailplan darzustellen, woraus sich erschließt,
dass er ebenfalls lagerichtig darzustellen ist. Eine andere Visualisierung ist grundsätzlich
gefährlich und irreführend, da ansonsten das geplant definierte Verlassen des Gebäudes
in schlussendlicher Richtung des ebenfalls darzustellenden Sammelpunktes nicht möglich
wäre.
Auszug aus der DIN:
3.6 Übersichtsplan
vereinfachte graphische Darstellung, die den Detailplan in Beziehung zum gesamten Komplex der baulichen Anlage darstellt.
Einnordung:
Eine Einnordung (Bezug auf den geografischen Norden) ist grundsätzlich nicht erforderlich und kann sich verwirrend oder verfälschend auf den Betrachter auswirken.
In unserer schematisch dargestellten Übersicht können Sie sich die normgerechte Darstellung verdeutlichen.
Nach DIN ISO 23601 sind Flucht- und Rettungspläne vom Standort des Betrachters aus lagerichtig darzustellen!
Die Darstellungen in der verlinkten Ausarbeitung sind schematisch und enthalten nicht alle erforderlichen Inhalte eines Flucht- und Rettungsplans.
Sie dienen lediglich dazu die lagerichtige Darstellung zu veranschaulichen.
Häufige Fehler in der lagerichtigen Darstellung:
Der Detailplan ist nicht lagerichtig zum Standort des Betrachters dargestellt.
Der
Übersichtsplan ist nicht in Bezug auf den Detailplan lagerichtig dargestellt.
Im Übersichtsplan
ist das Gebäude oder der Gebäudeteil, in dem sich der Betrachter befindet, nicht
optisch hervorgehoben.
Der Übersichtsplan ist "eingenordet".
Detailplan:
Der Detailplan ist grundsätzlich nach Blickrichtung und Standort des Betrachters auszurichten.
Auszug aus der DIN:
5 Gestaltungsgrundlagen
j) Die Ausrichtung des angebrachten Planes muss aus der Sicht des Betrachters lagerichtig
sein, sodass Objekte zur Linken des Betrachters im Plan links dargestellt sind und
Objekte zur Rechten des Betrachters im Plan rechts dargestellt sind.
7.3 Detailplan
Der Detailplan muss folgende Einzelheiten enthalten:
a) den Grundriss des relevanten Teils der baulichen Anlage, der so abgeändert wird, dass … - der Plan nach dem Standort des Betrachters lagerichtig dargestellt ist.
Flucht- und Rettungspläne sind ein elementarer Bestandteil im organi-satorischen Brandschutz und im Notfall-management. Die Grundlage zur Erstellung bietet die DIN ISO 23601. Trotz genauer Definitionen wird immer noch häufig ein strikt zu vermeidender Fehler begangen.