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ASD - Arbeitssicherheit

Damit es bei der Ausführung von Arbeiten von Fremdfirmen nicht zu einer gegenseitigen Gefährdung kommt und auch betriebsspezifische Regelungen wie z. B. Verhalten in Notfällen bekannt sind, sollte der Verantwortliche des Auftraggebers (Koordinator) den Verantwortlichen der Fremdfirma unterweisen. Grundlage für die Unterweisung sollte das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen sein.


Die Unterweisung durch die Fremdfirma


Die Fremdfirma muss - wie alle Arbeitgeber - ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen.

Das gilt natürlich auch für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Auftrags eingesetzt werden.

Bestandteil der Unterweisung sollte auch das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen des Auftraggebers sein, da es z. B. Regelungen für Notfälle enthält.

Werden Mitarbeiter eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht im ausreichenden Maß mächtig sind, muss sichergestellt werden, dass sie dennoch die Informationen verstehen.

Setzt die Fremdfirma Subunternehmen ein, muss sie [die Fremdfirma] die Unterweisung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter der Subunternehmen ebenfalls sicherstellen.


Die Unterweisung ist vor Ort durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Dokumentation sollte standardmäßig die Unterweisungsinhalte sowie die Namen der Unterwiesenen enthalten. Die Teilnahme an der Unterweisung ist - wie auch bei allen anderen Unterweisungen - durch Unterschrift zu bestätigen. Ein kurzer Kenntnistest rundet das ganze Prozedere ab.

Die Unterweisung wird i. d. R. der Verantwortliche der Fremdfirma vornehmen.


Achtung!

Denken Sie daran, dass die Dokumentation der Unterweisung eines der ersten Dokumente ist, die Vertreter der Polizei, des Gewerbeaufsichtsamtes oder der Berufsgenossenschaft nach einem (schweren) Unfall einsehen wollen.


„Das habe ich nicht gewusst“ wird als Säumnis und somit als (zumindest) Fahrlässigkeit gewertet.

Sichern Sie sich ab!

Fremde im Betrieb können hauptsächlich in die folgenden Personengruppen unterteilt werden:


Besucher (z. B. Lieferanten, Bewerber, Vertreter etc.), Fremdfirmen mit Spezialauftrag (z. B. Aufbau einer neuen Maschine, Bauarbeiten etc.), Leiharbeiter (Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) - Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen etc.).


Werden Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände tätig, ist es wichtig, die Sicherheit und die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und der Fremdfirmenmitarbeiter zu jeder Zeit zu gewährleisten.


Der Einsatz von Fremdfirmen erfolgt hauptsächlich im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen.

Dabei ist es empfehlenswert, einen Mitarbeiter des Auftraggebers als zentralen Ansprechpartner für den zu vergebenden Auftrag zu bestimmen. Dieser trägt seitens des Auftraggebers die Verantwortung für den Auftrag.


Zu den Aufgaben gehört u. a., dass er kontrolliert, ob die Fremdfirma entsprechend den Vertragsbedingungen arbeitet.

Wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen (hier: Auftraggeber und Fremdfirma) an einem Arbeitsplatz oder in einem Arbeitsbereich gemeinsam tätig werden und eine gegenseitige Gefährdung möglich ist, muss gemäß § 6 BGV A1 “Grundsätze der Prävention” darüber hinaus ein sog. Koordinator bestimmt werden.


Achtung!

Denken Sie daran, dass Risiken durch ungeeignetes Personal der Fremdfirma nicht nur zu Gefährdungen Ihrer eigenen Mitarbeiter, Dritter (z. B. Besucher), Sachmittel oder der Umwelt führen können, sondern auch zu Imageschäden. In der Presse taucht im Schadensfall in erster Linie der Name Ihres Unternehmens auf, nicht der der Fremdfirma!



In jedem Betrieb kennt man die Situation, dass sich „Fremde” auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden aufhalten. Ein Teil dieser Betriebsfremden sind Besucher. Der weitaus größere Teil sind i. d. R. jedoch Mitarbeiter von Fremdfirmen.

Fremdfirmenmanagement - „Fremde“ im Betrieb

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